Websites und Shops für Hersteller und Marken
Der Onlineshop ist die eine Branche auf dieser Liste, bei der Barrierefreiheit seit Juni 2025 tatsächlich Pflicht ist — und nicht bloß eine gute Idee. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtet sich an Verbrauchergeschäfte, und ein Shop ist genau das. Für die meisten anderen Kunden auf dieser Seite gilt es nicht. Für Sie schon.
Was hier anders ist als anderswo
BFSG gilt hier wirklich
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern barrierefrei sein. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Wer darüber liegt, braucht eine barrierefreie Bestellstrecke und eine Erklärung dazu.
Jeder Dienst im Checkout ist ein Auftragsverarbeiter
Zahlungsanbieter, Versanddienstleister, Bewertungs-Widget, Trusted-Shops-Siegel, Retourenportal. Die Bestellstrecke ist der Teil einer Website mit den meisten Fremdanbietern und den sensibelsten Daten — hier lohnt der Blick, wer alles mitliest, am meisten.
Ladezeit ist hier direkt Umsatz
Bei einem Kanzleiauftritt kostet eine langsame Seite Sympathie, im Shop kostet sie Abbrüche im Warenkorb. Bilder, Tracking-Skripte und Widgets sind die üblichen Verursacher, und das Einwilligungs-Banner selbst gehört oft dazu.
Die Gestaltungsaufgabe
Das Produkt ist der Held
Zwischen Produktbild und Warenkorb gehört nichts, was nicht hilft. Jedes zusätzliche Element auf dem Weg kostet messbar Abschlüsse — Gestaltung heißt hier vor allem Weglassen.
Worauf wir zuerst achten
- Bestellstrecke mit Tastatur bedienbar, Formularfehler klar benannt
- Barrierefreiheitserklärung, die zum tatsächlichen Stand passt
- Bestandsaufnahme aller Dienste im Checkout, mit Rechtsraum
- Produktdaten strukturiert, damit Preise und Verfügbarkeit in der Suche erscheinen
- Bilder in mehreren Auflösungen, ohne fremdes CDN
Gestaltungsbeispiel
Beispielentwurf mit erfundener Marke — zur Ansicht der Gestaltung, nicht als Referenz.
Entwurf ansehenHäufige Fragen
Wir sind ein kleines Unternehmen — gilt das BFSG für uns?
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beide Merkmale zusammen. Wer eines davon überschreitet, fällt darunter.
Reicht ein Overlay-Werkzeug für die Barrierefreiheit?
Nein. Diese Widgets legen eine Bedienoberfläche über eine Seite, deren Struktur unverändert bleibt, und werden von Verbänden behinderter Menschen ausdrücklich kritisiert. Sie erzeugen Kosten und ein falsches Sicherheitsgefühl.
Müssen wir dafür den Shop neu bauen?
Meist nicht. Der größte Teil sind Bestellstrecke, Formulare und Kontraste — Arbeit am Bestehenden. Ein Neubau lohnt, wenn das System selbst die Grenze ist.
Passt das zu Ihrem Vorhaben?
Fünfzehn Minuten reichen meist, um zu klären, ob es passt und was es ungefähr kostet. Antwort in der Regel am nächsten Werktag.
Anfrage schreibenDie rechtlichen Hinweise auf dieser Seite geben den Stand nach unserer Kenntnis wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie bitte Ihre Kammer oder eine Kanzlei.