Branchen
Jede Branche hat eine Vorschrift, an der Agenturen scheitern.
Ein Notariat darf nicht werben. Eine Praxis darf keine Heilerfolge versprechen. Ein Shop muss seit Juni 2025 barrierefrei sein, eine Kanzlei nicht. Dazu hat jede eine eigene Gestaltungsaufgabe — und beides muss dieselbe Person lösen, sonst baut man zweimal.
FundstelleBrancheRecht und Gestaltung
- § 29 BNotOWerbeverbotNotariatRechtWerbeverbot nach § 29 BNotOGestaltungAutorität ohne Superlativ
- § 43b BRAOSachliche WerbungKanzleiRecht§ 43b BRAO erlaubt sachliche WerbungGestaltungSouverän, aber nicht kalt
- HWGWerbebeschränkungArztpraxisRechtHeilmittelwerbegesetzGestaltungLesbarkeit als Entwurf, nicht als Nachrüstung
- § 13 UrhGUrhebernennungArchitekturbüroRechtBildrechte gehören meistens jemand anderemGestaltungDas Interface muss verschwinden
- LMIVAllergenkennzeichnungRestaurantRechtDie Speisekarte als PDF ist der KlassikerGestaltungAppetit ist eine visuelle Aufgabe
- BFSGBarrierefreiheitOnlineshopRechtBFSG gilt hier wirklichGestaltungDas Produkt ist der Held
Die genannten Vorschriften sind der jeweils prägendste Punkt, nicht der einzige. Auf jeder Seite steht, was sonst noch daran hängt, was davon Ihren Fall überhaupt betrifft — und wie die Gestaltung darauf antwortet.