Websites für Rechtsanwaltskanzleien
Anwaltswerbung ist erlaubt — seit 1994 und deutlich weiter, als viele Kanzleien annehmen. Die Grenze verläuft nicht bei der Selbstdarstellung, sondern bei der Ansprache eines konkreten Einzelfalls. Innerhalb dieser Grenze entscheidet, ob ein Mandant auf der Seite findet, wonach er tatsächlich sucht: nicht nach einer Kanzlei, sondern nach der Lösung eines Problems, das er meist zum ersten Mal hat.
Was hier anders ist als anderswo
§ 43b BRAO erlaubt sachliche Werbung
Zulässig ist Werbung, die über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Fachliche Schwerpunkte, Referenzen mit Mandantenfreigabe und erklärende Inhalte sind damit möglich.
Fachanwaltstitel sind geschützt
„Fachanwalt für Arbeitsrecht“ darf nur führen, wer den Titel von der Kammer verliehen bekommen hat. Formulierungen wie „Spezialist für“ oder „Experte in“ sind in der Nähe geschützter Bezeichnungen abmahnfähig — das ist der häufigste Fehler auf Kanzleiseiten.
Erstkontakt ist bereits Berufsgeheimnis
Wer schreibt, schildert den Fall. Diese Nachricht über einen amerikanischen Formular- oder Mailanbieter laufen zu lassen, ist bei anderen Branchen unschön und hier ein Problem eigener Güte.
Die Gestaltungsaufgabe
Souverän, aber nicht kalt
Der Mandant kommt in einer Ausnahmesituation, oft unter Druck. Die übliche Kanzleiästhetik aus Grau, Glas und Krawatte signalisiert Kompetenz und schreckt gleichzeitig ab. Die Aufgabe ist die Gratwanderung dazwischen.
Worauf wir zuerst achten
- Eine Seite je Rechtsgebiet, formuliert aus der Lage des Mandanten heraus
- Was ein Erstgespräch kostet und was danach passiert, benannt statt „auf Anfrage“
- Fachanwaltstitel exakt und nur wo verliehen
- Formular und E-Mail über eigene Infrastruktur
- Erreichbarkeit und Rückrufzeiten, weil danach zuerst gesucht wird
Gestaltungsbeispiel
Beispielentwurf mit erfundener Kanzlei — zur Ansicht der Gestaltung, nicht als Referenz.
Entwurf ansehenHäufige Fragen
Darf eine Kanzlei mit Erfolgen werben?
Sachliche Angaben zu bearbeiteten Fällen sind zulässig, solange sie nicht auf einen Einzelfall zielen und die Verschwiegenheit gewahrt bleibt — in der Praxis also anonymisiert und mit Freigabe der Mandantschaft. Erfolgsquoten und Superlative sind heikel.
Brauchen wir eine Mandanten-Bewertungsfunktion?
Selten. Bewertungen sind bei Rechtsdienstleistungen berufsrechtlich empfindlich, und der Nutzen ist geringer als vermutet: Mandanten entscheiden nach Rechtsgebiet, Erreichbarkeit und Verständlichkeit, nicht nach Sternen.
Lohnt sich ein Kanzlei-Blog?
Wenn er echte Fragen beantwortet, ja — das ist für Kanzleien einer der wenigen belastbaren Wege zu Sichtbarkeit. Wenn er aus Urteilszusammenfassungen besteht, die zehn andere Kanzleien am selben Tag veröffentlichen, nicht.
Passt das zu Ihrem Vorhaben?
Fünfzehn Minuten reichen meist, um zu klären, ob es passt und was es ungefähr kostet. Antwort in der Regel am nächsten Werktag.
Anfrage schreibenDie rechtlichen Hinweise auf dieser Seite geben den Stand nach unserer Kenntnis wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie bitte Ihre Kammer oder eine Kanzlei.