Websites für Notariate

Ein Notariat wirbt nicht, es informiert. Das ist keine Stilfrage, sondern Berufsrecht — und der Grund, warum die meisten Agenturvorschläge für eine Notarseite an der Sache vorbeigehen. Was bleibt, ist eine anspruchsvollere Aufgabe: verständlich zu erklären, was beurkundet wird, für ein Publikum, das vom Bauträger bis zur Erbin reicht, die zum ersten Mal in ihrem Leben einen Notar braucht.

Was hier anders ist als anderswo

Werbeverbot nach § 29 BNotO

Notarinnen und Notare dürfen sachlich über ihre berufliche Tätigkeit informieren, aber nicht um Aufträge werben. Superlative, Vergleiche mit anderen Kanzleien und Bewertungs-Widgets fallen damit aus. Das begrenzt die Mittel und macht Klarheit zum eigentlichen Wettbewerbsvorteil.

Verschwiegenheit reicht bis ins Kontaktformular

Wer über das Formular schreibt, nennt oft schon den Anlass — Erbfall, Scheidung, Unternehmensverkauf. Diese Nachricht sollte nicht über einen fremden Dienstleister laufen, und ein Terminkalender eines US-Anbieters erfährt sonst, wer wann einen Notartermin braucht.

Das Publikum ist gespalten

Dieselbe Seite bedient professionelle Mandanten, die wissen, was eine Auflassungsvormerkung ist, und Privatpersonen, für die der Termin eine Ausnahmesituation ist. Eine Fassung in Leichter Sprache neben der Fachfassung löst das, ohne die Fachlichkeit zu verwässern.

Die Gestaltungsaufgabe

Autorität ohne Superlativ

Wer nicht werben darf, muss Seriosität aus der Form gewinnen. Ruhige Typografie, viel Weißraum, keine Kacheln mit Icons — die Gestaltung übernimmt hier die Arbeit, die anderswo die Werbetexte machen.

Worauf wir zuerst achten

  • Eigene Leistungsseite je Beurkundungsart statt einer Sammelseite — danach wird gesucht
  • Jede Leistung zusätzlich in Leichter Sprache
  • Was zum Termin mitzubringen ist, als Liste zum Abhaken
  • Kontaktweg ohne externen Dienstleister
  • Erreichbarkeit, Anfahrt und Parkmöglichkeiten ohne Kartendienst-Einbindung

Gestaltungsbeispiel

Beispielentwurf mit erfundener Kanzlei — zur Ansicht der Gestaltung, nicht als Referenz.

Entwurf ansehen

Häufige Fragen

Darf ein Notariat überhaupt eine Website haben?

Ja. § 29 BNotO untersagt das Werben um Aufträge, nicht die sachliche Information über die eigene Tätigkeit. Eine Website, die Leistungen, Ablauf und Erreichbarkeit erklärt, ist zulässig — anpreisende Formulierungen und Bewertungssterne sind es nicht.

Was kostet eine Notariats-Website?

Der Aufwand hängt fast vollständig an der Zahl der Leistungsseiten und daran, ob eine Fassung in Leichter Sprache dazukommt. Ein Auftritt mit rund zwanzig Seiten in zwei Sprachfassungen liegt im Bereich eines Projekts ab 8.000 €. Eine Umstellung einer bestehenden Seite ist deutlich günstiger.

Was passiert mit der alten Seite und ihren Adressen?

Die bekannten URLs bekommen dauerhafte Weiterleitungen auf die neuen Ziele, jede einzeln gegen den Zielserver geprüft. Ohne das verliert eine seit Jahren indexierte Kanzleiseite ihre Auffindbarkeit von einem Tag auf den anderen.

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Fünfzehn Minuten reichen meist, um zu klären, ob es passt und was es ungefähr kostet. Antwort in der Regel am nächsten Werktag.

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Die rechtlichen Hinweise auf dieser Seite geben den Stand nach unserer Kenntnis wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie bitte Ihre Kammer oder eine Kanzlei.