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Barrierefreiheit

Barrierefreiheitsgesetz: Was es für Kanzleien und Praxen bedeutet

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz. Viele Kanzlei- und Praxisseiten betrifft es nicht. Warum sich Barrierefreiheit trotzdem lohnt.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Seitdem bekommen viele Unternehmen Angebote für „BFSG-Prüfungen“ und Hinweise, ihre Website sei nicht gesetzeskonform. Für Kanzleien und Praxen lohnt sich ein genauer Blick, denn die meisten von ihnen betrifft das Gesetz gar nicht direkt.

Vorweg: Wir sind Webdesigner, keine Juristen. Ob das Gesetz für dein Unternehmen gilt, klärt im Zweifel ein Anwalt. Was wir beitragen können, ist der technische Teil.

Für wen das Gesetz gilt

Das BFSG setzt eine europäische Richtlinie um, den European Accessibility Act. Es gilt nicht für alle Websites, sondern für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Dazu gehören unter anderem:

  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also vor allem Online-Shops und Seiten, auf denen Verbraucher online einen Vertrag schließen
  • Bankdienstleistungen
  • Personenbeförderung, etwa Fahrkarten und Fahrplanauskünfte
  • Telekommunikation und E-Books

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.

Was das für Kanzleien und Praxen heißt

Eine Website, die eine Kanzlei oder Praxis vorstellt, Leistungen erklärt und Kontaktdaten nennt, ist in aller Regel keine Dienstleistung im Sinne des Gesetzes. Dort wird kein Vertrag geschlossen.

Unklarer wird es bei Funktionen, über die online etwas abgeschlossen wird, etwa eine Terminbuchung oder ein Formular, das direkt ein Mandat begründet. Ob solche Funktionen schon als elektronischer Geschäftsverkehr gelten, wird unterschiedlich bewertet. Hier lohnt die Frage an einen Anwalt, bevor man Geld in eine Prüfung steckt.

Warum Barrierefreiheit sich trotzdem lohnt

Auch wenn das Gesetz deine Seite nicht erfasst: Eine barrierefreie Website ist für alle leichter zu benutzen. Das betrifft nicht nur blinde Menschen mit Vorlesesoftware. Es betrifft die ältere Mandantin, die die kleine graue Schrift nicht lesen kann, den Patienten, der mit dem Telefon in der Sonne steht, und jeden, der mit Tastatur statt Maus arbeitet.

Dazu kommt: Suchmaschinen lesen eine Seite ähnlich wie Vorlesesoftware. Eine saubere Überschriftenstruktur, beschriebene Bilder und eindeutige Linktexte helfen beiden. Barrierefreiheit und gute Platzierung bei Google gehen deshalb oft Hand in Hand.

Was konkret dazugehört

Als Maßstab gilt die WCAG 2.1 in Stufe AA, eine internationale Richtlinie für barrierefreie Webinhalte. In der Praxis heißt das vor allem:

  1. Ausreichende Kontraste. Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben. Hellgrau auf Weiß reicht meist nicht.
  2. Bedienbar mit Tastatur. Jeder Link, jedes Menü und jedes Formular muss sich ohne Maus erreichen lassen, mit sichtbarer Markierung, wo man gerade ist.
  3. Beschriebene Bilder. Jedes Bild mit Inhalt bekommt einen Alternativtext, der sagt, was darauf zu sehen ist.
  4. Eine klare Gliederung. Eine Hauptüberschrift pro Seite, darunter eine logische Abfolge von Zwischenüberschriften.
  5. Beschriftete Formulare. Jedes Eingabefeld hat eine sichtbare Beschriftung, und Fehlermeldungen sagen, was falsch ist und wie man es behebt.

Auf Wunsch kommen Fassungen in Leichter Sprache dazu, also Texte mit kurzen Sätzen und einfachen Wörtern. Für eine Münchner Notarkanzlei haben wir jede Leistungsseite zusätzlich in Leichter Sprache angelegt und eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht. Notarielle Leistungen erklären sich nicht von selbst, und das Publikum reicht vom Bauträger bis zur Erbin, die zum ersten Mal einen Notar braucht.

Kurz gesagt

Das BFSG betrifft die meisten Kanzlei- und Praxisseiten nicht direkt. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem, weil sie die Seite für alle besser macht und bei Google hilft. Die Grundlagen lassen sich bei einer neuen Seite ohne großen Mehraufwand von Anfang an einbauen. Nachträglich wird es teurer.

Einige der Grundlagen, etwa Überschriften, Alternativtexte und Sprachangabe, prüft auch unser Website-Check.