Eine Website, die jeder benutzen kann.
Die ältere Mandantin, die kleine graue Schrift nicht lesen kann. Der Patient, der mit dem Handy in der Sonne steht. Der Mensch, der Vorlesesoftware nutzt. Wir achten auf gut lesbare Texte, klare Bedienung und den Zugang mit Hilfsmitteln. Auf Wunsch ergänzen wir Fassungen in Leichter Sprache.
- Grundlagen
- In jedem Paket enthalten, von Anfang an
- Maßstab
- Die internationale Richtlinie WCAG 2.1, Stufe AA
- Leichte Sprache
- Auf Wunsch für jede Leistungsseite
- Erklärung
- Barrierefreiheitserklärung im Paket Individuell, ab 9.000 €
Woran man eine barrierefreie Seite erkennt.
Gut lesbar
Wir achten auf ausreichende Kontraste und darauf, dass Texte auch beim Vergrößern lesbar bleiben.
Ohne Maus bedienbar
Jeder Link, jedes Menü und jedes Formular lässt sich mit der Tastatur erreichen. Eine sichtbare Markierung zeigt, wo man gerade ist.
Für Vorlesesoftware gebaut
Eine klare Gliederung mit Überschriften, beschriebene Bilder, eindeutige Linktexte und beschriftete Formulare. Davon profitieren auch Suchmaschinen.
Leichte Sprache
Kurze Sätze, einfache Wörter, ein Gedanke pro Satz. Wir legen auf Wunsch neben jede Leistungsseite eine Fassung in Leichter Sprache.
Was du vorher wissen solltest.
Wir sind keine Juristen. Ob das Barrierefreiheitsgesetz für deine Website gilt, klärt im Zweifel ein Anwalt. Für die meisten Kanzlei- und Praxisseiten gilt es nicht direkt. Wir übernehmen den technischen Teil.
Von Anfang an ist günstiger. Bei einer neuen Seite kosten die Grundlagen kaum Mehraufwand. Eine bestehende Seite nachträglich barrierefrei zu machen ist deutlich aufwendiger, bei Baukastenseiten oft nur teilweise möglich.
Kein Knopf, der alles löst. Es gibt Zusatzprogramme, die Barrierefreiheit per Einblendung versprechen. Sie ersetzen keine sauber gebaute Seite und stören Menschen, die eigene Hilfsmittel nutzen, oft eher.
Notarkanzlei, München
Ein Münchner Notariat mit Publikum vom Bauträger bis zur Erbin, die zum ersten Mal einen Notar braucht. Neben jeder Leistungsseite steht eine Fassung in Leichter Sprache, dazu eine veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung. So können Besucher die Inhalte auch in einer einfacheren Fassung lesen.

Eine Kanzlei, die jeder lesen kann: zwanzig Seiten, Leichte Sprache, 28 geprüfte Weiterleitungen.
Was oft gefragt wird.
Gilt das Barrierefreiheitsgesetz für meine Website?
Das Gesetz erfasst vor allem Seiten, auf denen Verbraucher online einen Vertrag schließen, etwa Online-Shops. Eine Seite, die eine Kanzlei oder Praxis vorstellt, gehört in der Regel nicht dazu. Bei Online-Terminbuchung wird es unklarer, da lohnt die Frage an einen Anwalt.
Was ist Leichte Sprache?
Eine Form des Deutschen mit festen Regeln: kurze Sätze, bekannte Wörter, schwierige Begriffe werden erklärt. Sie hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten, aber auch vielen, die wenig Deutsch sprechen oder einen schwierigen Sachverhalt schnell verstehen wollen.
Könnt ihr meine bestehende Seite barrierefrei machen?
Oft teilweise. Kontraste, Bildbeschreibungen und Überschriften lassen sich meist nachbessern. Wenn die Seite grundsätzlich nicht dafür gebaut ist, sagen wir dir ehrlich, ob sich das lohnt oder ob ein Neubau sinnvoller ist. Einige Grundlagen prüft der Website-Check.